KI- was muss man bei der Erstellung von Produktevideos beachten


Stellt man Produktevideos mit KI her, sind einige Punkte wie Urheberrechte, Nutzungsrechte usw. zu beachten.


Was habe ich bei meinem Mustervideo gemacht?

Produkte Mustervideo mit den Logos,

 

 

  • Das Logo mit einem Grafikrpogramm erstellt = ich bin der Inhaber der Urheberrechte.
  • Mit dem Logo und Promts KI-Bilder des Schuhs erstellt.
    Die Prompts so geschrieben, dass das Programm keine reale im Internet vorhandene Schuhe verwenden soll.
  • Mit dem besten Bild als Startbild und Prompts Videos erstellt. 


Zur Kontrolle habe ich es mit der Bilderrücksuche kontrolliert, um  keine Urheberrechte zu verletzen. 

 

 


Was ist dabei zu beachten?

Angenommen, ein Kunde möchte für sein Parfum ein kurzes Werbevideo von mir erstellen lassen, muss der Kunde eine schriftliche, uneingeschränkte Nutzungserlaubnis (Nutzugsrechte) für die Bildr und Grafiken haben ("Urheberrechte" sind nicht gleich "Nutzungsrechte")

Was würde ich als Hersteller des Videos noch benötigen? Reicht es, wenn der Kunde diese Nutzungsrechte hat, damit ich ihm solche Videos erstellen kann?

Der Kunde benötigt für die Erstellung des Werbevideos die entsprechenden Nutzungsrechte (auch wenn er die Videos selber erstellt). von den jeweiligen Urheberinnen und Urheber bzw. Rechteinhabern. Wenn der Kunde diese Rechte besitzt, reicht das im Regelfall aus, sofern die Verträge eine Übertragung oder Unterlizensierung an Dienstleister (wie mich) für die Bearbeitung und Erstellung des Videos erlauben.

1. Foto des externen Fotografen

  • Rechtslage: Das Foto ist als Lichtbildwerk urheberrechtlich geschützt.
  • Was nötig ist: Der Kunde benötigt das Recht zur Bearbeitung, Umgestaltung und kommerziellen Nutzung des Bildes. Da Sie das Foto im Auftrag des Kunden bearbeiten (sei es als Vorlage für Blender oder für ein KI-Tool), muss die Erlaubnis des Fotografen auch die Weitergabe an Dritte zu Bearbeitungszwecken abdecken.
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2. Logo und Verpackung des externen Grafikers

  • Rechtslage: Logos und Verpackungsdesigns sind oft als angewandte Kunst urheberrechtlich oder als eingetragene Marke/Design geschützt.
  • Was nötig ist: Auch hier muss der Kunde die kommerziellen Nutzungsrechte und das Recht zur werblichen Vervielfältigung im Video besitzen.
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3. Der Flakon (Glasflasche) als Beispiel

  • Rechtslage: Das Design eines Parfümflakons ist in den allermeisten Fällen als eingetragenes Design (Geschmacksmuster) oder seltener über das Urheberrecht geschützt.
  • Was nötig ist: Wer hat den Flakon entworfen? Wenn der Kunde die Marke besitzt und den Flakon selbst (oder exklusiv für sich) produzieren lässt, hat er im Normalfall auch die Designrechte daran. Wenn es sich um einen Standard-Flakon eines Großhändlers handelt, greift beim Kauf meistens eine implizite Erlaubnis zur werblichen Nutzung für das darin verkaufte Produkt. Es muss klar sein, ob es sich um ein individuelles Design des Kunden handelt.

Was ich noch benötige (Zusätzliche Checkliste) 

  • Schriftliche Freistellungserklärung (Wichtig für Sie): Nicht nur mündliche Zusagen des Kunden. Eine Klausel in meienem Vertrag mit dem Kunden, in der der Kunde schriftlich versichert, dass er alle notwendigen Rechte (Urheber-, Marken-, Design- und Persönlichkeitsrechte) an den bereitgestellten Materialien besitzt. Der Kunde muss mich im Vertrag von jeglichen Ansprüchen Dritter freistellen, falls es doch zu einer Urheberrechtsverletzung kommt.

  • KI-Spezifische Nutzungsrechte: Da ich KI-Tools nutzen, habe cih die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen KI-Anbieters zu überprüfen. Viele Tools erlauben die kommerzielle Nutzung von generierten Inhalten nur in den kostenpflichtigen Abonnements (bei mir vorhanden). Zudem mus sich sicherstellen, dass das Hochladen des Kundenmaterials in die KI keine Rechte Dritter verletzt (Datenschutz & Urheberrecht).
    Das heisst, dass ich die Bildr z.B. via Rücksuche kontrollieren, ob das Pordukt so schon vorhanden ist usw.

  • Audio- und Musikrechte: Wenn das Werbevideo mit Musik oder einer Sprecherstimme (Voiceover) hinterlegt werden soll, müssen auch hierfür die kommerziellen Lizenzen (Social-Media-Nutzung, TV, etc.) vorliegen.

Zusammenfassung der Rechte

Element

Mögliche Schutzart

Benötigtes Recht des Kunden

Reicht das für mich

Foto

Urheberrecht (Lichtbildwerk)

Bearbeitung, Umgestaltung, kommerzielle Nutzung

Ja, wenn Drittweitergabe erlaubt ist

Logo & Verpackung

Urheberrecht / Markenrecht

Kommerzielle Nutzung in Medien, Vervielfältigung

Ja, im Rahmen des Werbeauftrags

Flakon

Designrecht (Geschmacksmuster)

Nutzung des Produktdesigns zu Werbezwecken

Ja, meist durch Markeninhaberschaft abgedeckt

KI-Generierung

AGB des KI-Anbieters

Kommerzielle Verwertungsrechte des Outputs

Ja, sofern ich die passende Lizenz nutzen

 

Um mich als Ersteller des Videos optimal abzusichern und gleichzeitig dem Kunden genau das zu geben, was er braucht, sollten ich die Rechteübertragung des fertigen Videos präzise regeln. Im Kreativbereich gilt: Der Urheber bestimmt, wer was wo und wie lange nutzen darf, da bin ich aber feizügig, sobald dre Kunde bazahlt hat.

 

Muster-Formulierung: Nutzungsrechte am fertigen Video

  • Y Nutzungsrechte am Projektergebnis
  1. Rechteübertragung nach Zahlung: Der Dienstleister räumt dem Kunden die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an dem finalen Werbevideo ein. Diese Rechteübertragung wird erst mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung wirksam.

  2. Umfang der Nutzung (Buy-Out): Die Nutzungsrechte werden – sofern im Angebot nicht anders definiert – als einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht für die Nutzung auf den digitalen Kanälen des Kunden (z. B. Website, Social-Media-Kanäle wie Instagram, TikTok, YouTube sowie für Online-Werbeanzeigen/Paid Ads) übertragen.

  3. Ausschluss von Rohdaten: Die Übertragung von Nutzungsrechten bezieht sich ausschliesslich auf das fertig gerenderte Videoprodukt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von offenen Projektdateien, 3D-Modellen (würden z.B. bei Blender-Files sein), KI-Prompts oder Rohmaterialien, es sei denn, dies wurde vorab schriftlich und gegen gesonderte Vergütung vereinbart.

  4. Urheberbenennung & Eigenwerbung: Der Dienstleister hat das Recht, namentlich als Urheber des Videos genannt zu werden. Zudem ist der Dienstleister berechtigt, das fertige Video sowie Ausschnitte daraus zum Zweck der Eigenwerbung (z. B. im eigenen Portfolio, auf der Website oder auf eigenen Social-Media-Kanälen) unentgeltlich zu nutzen., (Gemäss Vertrag).

  5. Materialnutzung: Der Ersteller des Vidos (In diesem Fall ich) hat keine Rechte zur Weiternutzung von Daten, die einen klaren Bezug auf den Kunden oder das Pordukt haben (Produktebilder, Mustervideo mit Produkten usw.), wenn nicht schriftlich etwas geregelt ist.

Struktur eines Kombi-Angebots (Logo + Video)

Auf Wunsch kann das Logo von mir erstellt werden, für Videos kann aber auch, sofern die Bewilligung vorhanden ist, einbereits existierendes Logo verwnedet werden


Paket-Beispiel: "Brand & Motion Starter"

  1. Logo-Design & Corporate Identity:
    • Erstellung eines individuellen Logos (Vektorgrafik).
    • Festlegung von Markenfarben und Schriftarten.
    • Recht: Übergabe der exklusiven, uneingeschränkten Nutzungsrechte am Logo nach Zahlung.

  2. KI- & 3D-Werbevideo (z. B. 15–30 Sekunden):
    • Konzeption & Storyboard.
    • KI-gestützte Generierung von cinematic Hintergründen und Effekten.
    • Passende, lizenzfreie Hintergrundmusik (für Social Media freigegeben).

Recht: Einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für Web & Social Media (Total Buy-Out für digitale Kanäle).